B. Evangelische Neusiedler in der preußischen Bürgermeisterei Ehrenbreitstein bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
Der hohe Anteil nassauischer Beamter unter den ersten Ehrenbreitsteiner Protestanten nahm rasch ab, nachdem Nassau sich vom rechten Rheinufer unterhalb Niederlahnsteins zurückgezogen und Preußen Platz gemacht hatte. Die Etablierung eines Regierungspräsidiums in Koblenz hatte noch 1816 zur Auflösung der Ehrenbreitsteiner Regierung geführt. Dies geschah im Zuge der herrschaftlichen und territorialen Neuordnung Deutschlands durch die Verhandlungen des Wiener Kongresses in den Jahren 1814/15. Er hatte die militärischen Fakten, die die Befreiungs- bzw. Koalitionskriege der verbündeten Mächte unter Führung Rußlands, Preußens und Österreichs gegen das napoleonische Frankreich geschaffen hatten, vertragsrechtlich ausformuliert und in der Bundesakte vom 8. Juni 1815 das Grundgesetz des Deutschen Bundes geschaffen, der für die kommenden 50 Jahre das Neben- und Miteinander der darin verbundenen souveränen Staaten deutscher Zunge bestimmen sollte. In den dazu führenden Verhandlungen war Preußen die Rolle der Schutzmacht im Westen zugefallen. Noch im Laufe des Jahres 1815 nahm es die linksrheinischen Lande von Saarbrücken bis Kleve mit Einschluß des rechten Niederrheins zwischen dem Siebengebirge und der Lippe (ehemaliges Großherzogtum Berg) in Besitz und organisierte das Gebiet administrativ unter der seit 1822 gebräuchlichen Bezeichnung "Rheinprovinz". Vom rechtsrheinischen, einst nassauischen Teil ging infolge eines Tauschvertrages, den Preußen mit Nassau noch in Wien geschlossen hatte, durch Patent vom 21. Juni 1815 ein Gebiet an Preußen über, das mit den heutigen Kreisen Altenkirchen und Neuwied, sowie mit dem rechtsrheinischen Teil des alten Kreises Koblenz grob umschrieben ist. Den südlichsten Zipfel füllten die Orte Niederberg, Urbar, Immendorf, Neudorf, Arenberg, Ehrenbreitstein, Arzheim, Pfaffendorf und Horchheim aus. Sie waren seit 1817 in der preußischen Bürgermeisterei Ehrenbreitstein verwaltungstechnisch zusammengefaßt und bildeten den Aktionsraum, in dem sich der evangelische Kultus der folgenden 180 Jahre entfalten und organisieren sollte.
Die wenigen Nachrichten zu rechtsrheinischen Protestanten in diesen Jahren hat Pfarrer Lohmann in seiner Festschrift aus den Heiratsregistern der Koblenzer Kirchenbücher zusammengetragen. Danach hatten zwei evangelische Paare aus Ehrenbreitstein (1817) und Horchheim (1820) sich in Koblenz trauen lassen, weil Schwierigkeiten im Thal "aus Gründen der Religion" nicht zu überwinden waren. Die Einzelheiten sind unbekannt, aber die Spuren lassen eine Umschichtung der Gemeinde von 1811/12 erkennen. Die Auflösung der Ehrenbreitsteiner Regierung - der Justizsenat blieb erhalten - wurde schon als eine der wesentlichen Ursachen genannt. Die Zahlen bestätigen aber den Schwund der dominierenden Beamtengruppe ganz eindeutig. Wurden von den nassauischen Superintendenten für 1811 allein 16 Beamte unter den 53 evangelischen Christen in Ehrenbreitstein und umliegenden Dörfern gezählt, so führte die erste Statistik vom Jahre 1827 nur noch fünf Beamte unter den Evangelischen in Ehrenbreitstein auf, von denen drei als Pensionäre firmierten. Das ist in 15 Jahren immerhin ein Schwund von knapp 70% innerhalb eines Berufsstandes. Die Gemeinde hatte sich in dieser Zeit neu formiert.
Die erste Übersicht aus dem Jahre 1827 zu den in der "Oberbürgermeisterei Ehrenbreitstein wohnenden evangelischen Glaubensgenossen" hat mit einer Gründlichkeit und Informationsfülle gearbeitet, die jüngeren Statistiken schon im 19. Jahrhundert verloren gegangen ist. Neben dem Namen, dem Vornamen und dem Herkunfts- bzw. Geburtsort je des Einzelnen enthält sie Angaben zu Stand und Gewerbe (=Beruf), Alter, Zivilstand (verheiratet/ledig) und Vermögensverhältnissen und wirft am Ende - im Zeitalter der Restauration unverzichtbar - Bemerkungen zum "sittlichen Wandel" aus, der in der Regel als "moralisch", "still", "gut", vereinzelt auch als "vorzüglich" und "ausgezeichnet" apostrophiert wurde und im großen und ganzen auf eine gewisse Unauffälligkeit schließen läßt.
Insgesamt zählt die Übersicht 47 ganze oder teilweise evangelische Familien, deren reichliche Hälfte mit 25 Familien in Ehrenbreitstein konzentriert ist und deren Rest sich abgestuft auf die zur Bürgermeisterei gehörenden Orte Pfaffendorf (7), Niederberg (5), Horchheim (4), Urbar (3), Neudorf (2) und Arzheim (1) verteilt. Hinter diesen Zahlen verbergen sich die evangelischen Familienoberhäupter, zu denen 39 evangelische Ehefrauen und 101 evangelisch erzogene Kinder hinzuzuzählen sind, so daß eine Seelenzahl von 187 Personen als Gesamtvolumen erkennbar wird. Im Vergleich zu den Zahlen von 1811/12 wird man erkennen können, daß in Ehrenbreitstein die Zahl der Familienoberhäupter von 20 auf 25, um 25% also, angestiegen ist. Bei einem gleichzeitigen Schwund der Beamten um knapp 70% wird das Ausmaß der Umschichtung in Umrissen schon jetzt deutlich. Folgen wir den weiteren Angaben der Übersicht, so stellen wir fest, daß keines der Familienoberhäupter an seinem 1827 genannten Wohnort geboren ist. Sie kommen alle von auswärts, einige aus evangelischen Gemeinden der Rheinprovinz und Westfalens, auch aus Utrecht, eine größere Anzahl aus dem Herzogtum Nassau, aber auch aus dem Darmstädtischen, aus Bayern, Württemberg und der Schweiz, aus Brandenburg, der Prignitz, aus Pommern, Ostpreußen und Schlesien. Ihre mitgebrachten Berufe gehören überwiegend dem Handwerk an. Es werden Gärtner, Hufschmiede, Leineweber, Maurer, Schlosser, Schneider, Seifensieder, Seiler, Steinhauer, Wagner und Wollspinner genannt, vereinzelt auch Krämer und Händler, sogar ein Apotheker und, wie schon erwähnt, fünf Beamte in Ehrenbreitstein. Eine relativ große Gruppe arbeitet als "Taglöhner", worunter frei verdingte Arbeitnehmer zu verstehen sind, die für ihre gerade ausgeübte Tätigkeit keiner zünftigen Zuordnung und deren gewerblicher Aufsicht und gewerblichem Schutz unterworfen sind. Ein gelernter Bergmann z.B. aus dem Herzogtum Berg hatte als Tagelöhner beim Festungsbau Arbeit gefunden, wo gutes Geld zu verdienen war, und sich mit seiner Familie in Ehrenbreitstein niedergelassen. Ebenso verdiente ein Steinhauer auf der Festung sein Geld, und manch anderem wird ähnliches geglückt sein, ohne daß es in der Übersicht jedes Mal ausgeführt wäre. Damit aber wird der Blick auf den bereits 1815 eingeleiteten Bau der Festung Koblenz-Ehrenbreitstein gelenkt.
Während der Kongreß tagte, hatte König Friedrich Wilhelm III. noch von Wien aus erste Anordnungen zur Befestigung der Stadt Koblenz und zur Wiederherstellung von Ehrenbreitstein getroffen. Neben Köln war Koblenz-Ehrenbreitstein als preußische Festung am Rhein konzipiert. Bereits im April 1815 projektierte die hiesige Festungsbau-Kommission einen langfristigen Tagesbedarf von rund 4000 Arbeitern - nicht gerechnet die im Festungsbau eingesetzten Militärangehörigen - und überließ es den zivilen Verwaltungen, die Arbeitskräfte und Fuhrdienste aus dem Umland zu verpflichten. Dies gelang im geforderten Umfang nur unvollkommen, so daß seit 1817 die Arbeiten zum Festungsbau regelrecht ausgeschrieben wurden und die Arbeitskräfte in der heißesten Bauphase der Jahre 1818-1821 aus allen Richtungen in großer Zahl nach Koblenz und Ehrenbreitstein geströmt sind. In seinem Antrittsschreiben vom 19. März 1818 weist der frisch akkreditierte preußische Resident am Bundestag in Frankfurt am Main den Koblenzer Oberpräsidenten auf die "immer mehr sich häufenden Paßgesuche für Leute" hin, "die sich, um Arbeiten bei Festungsbauten zu erhalten, nach Coblenz begeben", und fragt zweifelnd an, "ob wirklich, wie diese Leute angeben, diesseitige Aufforderungen in solcher Art erlassen sind". In seiner Erwiderung bestätigte der Oberpräsident, "daß die hiesige (...) Regierung (...) Auffordrungen an alle diejenigen, welche bei dem hiesigen Festungsbau zu arbeiten geeignet sind, insbesondere an Handwerker und Professionisten (Gewerbetreibende) und namentlich an Maurer und Zimmerleute, erlassen hat, da der Bau der hiesigen Festung von so großer Bedeutung ist, daß nicht genug Arbeiter beschäftigt werden können". Er ersucht den Residenten, "allen mit glaubhaften Heimathpässen versehenen Arbeitslustigen die Herkunft so weit als möglich zu erleichtern". Die bis 1821 erkennbaren Maßnahmen zur Aufnahme der Festungsarbeiter mit ihren Familien und Kindern, zu ihrer Versorgung mit Pässen, zu ihrer Unterbringung in den umliegenden Dörfern, auch denen des Amtes Ehrenbreitstein, zur Seuchenbekämpfung durch Einhaltung der Impfpflicht für Kinder, und schließlich die seit 1822 getroffenen Anordnungen, bei sinkender Beschäftigung den Frauen und Kindern der Festungsarbeiter die Pässe zu entziehen und sie in ihre Heimat zu entlassen, um eine Anhäufung arbeitsloser Familien zu verhindern, zeigen das Auf- und Abschwellen der Wanderungsbewegung aus Anlaß des Festungsbaus, der 1822 in seinen zentralen Festungswerken rechts- und linksrheinisch zum ersten Abschluß gelangt war. Zweifellos sind in diesen Wellen auch Evangelische aus Preußen und dem Bundesgebiet nach Ehrenbreitstein geflutet worden und nach dem Abebben mit ihren Familien dort seßhaft geblieben.
Diese allgemeinen Beobachtungen werden durch die bereits vorgestellte Übersicht über die evangelischen Einwohner in der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein aus dem Jahre 1827 bestätigt. In der Spalte, in der die Angaben zu den Vermögensverhältnissen und zur Finanzierung des Lebensstandards abgefragt werden, heißt es zu 14 von insgesamt 25 Fällen, daß sie sich von ihrem Beruf ernähren. Sie können in Ehrenbreitstein demnach von ihrem Handwerk leben, das sie zweifellos mitgebracht und sich dadurch, wie 1818 verlangt, für den Festungsbau als geeignet erwiesen haben. Die übrigen 11 Evangelischen in Ehrenbreitstein teilen sich in drei Tagelöhner, in drei völlig Unvermögende, von denen einer - seine Kinder leben von Almosen - heute als Sozialfall einzustufen wäre, in zwei Beamte und in drei Pensionäre. Handwerker und Tagelöhner unter den Evangelischen dominieren auch in den umliegenden Orten der Bürgermeisterei.
Das Alter der genannten Personen liegt um die Mitte bis 2. Hälfte der Dreißig, in Ehrenbreitstein durchschnittlich bei 38,3 Jahren, und ähnlich ist der Altersdurchschnitt auch in den umliegenden Orten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind es keine ganz jungen Leute mehr, die 1827 als Evangelische in der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein wohnen. Es sind vielmehr Jahrgänge, die ihre Wanderjahre hinter sich haben, ihren erworbenen Hausstand zu konsolidieren suchen und ohne Not nicht umherziehen. Von einzelnen Ausnahmen abgesehen, zu denen etwa in Horchheim der Verwalter der Mendelssohnschen Besitzungen und einzelne Pensionäre in Ehrenbreitstein gehören, sind die Evangelischen des Jahres 1827 vom Festungsbau in Ehrenbreitstein zurückgebliebene Zuwanderer aus dem gesamten Gebiet des Deutschen Bundes, mit Ausnahme von Österreich.
Natürlich hat es 1827 auch schon Einheirat von Evangelischen in nichtevangelische Familien gegeben. Von den 25 Einwohnern, die 1827 zu Ehrenbreitstein eingetragen sind, waren 24 verheiratet, einer verwitwet. In der Regel sind in der Übersicht bei Verheirateten der Name des Mannes, die Notierung des Ehestandes und die Anzahl der Kinder genannt. In drei Fällen wird anstelle des Ehemannes die Frau genannt mit dem Hinweis, wessen Frau sie ist und welchem Beruf der Ehemann nachgeht. Es handelt sich also nicht um Witwen, sondern um Frauen, deren Männer die Eigenschaft des "evangelischen Glaubensgenossen" nicht besitzen, um die es in der Übersicht geht. Es handelt sich folglich um Mischehen, die durch Einheirat der von auswärts gekommenen Frauen - Bendorf und Hachenburg werden genannt - zustande gekommen sind. In Arzheim ist die einzige evangelische Bewohnerin die 26 Jahre alte Frau des Lehrers Schwarz. Über die konfessionelle Zuordnung der Kinder sagt die Liste von 1827 nichts, weswegen sie zur Ermittlung der sogenannten "Seelenzahl" evangelischer Bewohner nur bedingt taugt.
Abschließend bleibt festzuhalten, daß die Protestanten der frühen preußischen Bürgermeisterei Ehrenbreitstein nicht aus den Orten der Bürgermeisterei gekommen und auch aus nassauischer Zeit hier nicht seßhaft geblieben sind, wenigstens nicht mehrheitlich. Die Mehrzahl von ihnen ist, handwerklich ausgebildet, mit Frauen, vereinzelt wohl auch schon mit Kindern, in den Jahren 1818-1821 zum Festungsbau nach Ehrenbreitstein gekommen. Daneben ist Einheirat evangelischer Frauen aus dem Umland in Familien des Ortes erkennbar, aber nur vereinzelt. Sie haben mit der konfessionell und sozial homogenen Gruppe der ehemaligen Festungsarbeiter zunächst wenig gemein, nehmen aber vorweg, was 23 Jahre später zur Regel geworden ist. Als evangelische Gemeinde aber firmierte die Gruppe von 1827 noch nicht. Die Übersicht spricht lediglich von "evangelischen Glaubensgenossen".
Das Verzeichnis der evangelischen Gemeindemitglieder in Ehrenbreitstein und Umgegend aus dem Jahre 1850 ist ähnlich aufgebaut wie das von 1827. Es enthält aber keine Angaben mehr zum Vornamen, zum Herkunftsland, zum Alter und zu den sozialen Verhältnissen. Dafür nennt es den Witwen- oder Witwerstand, macht Angaben zu Mischehen und verschweigt bei diesen die Anzahl der Kinder auffällig häufig. Offensichtlich sind das Fälle, in denen die Kinder katholisch erzogen wurden.
Von den insgesamt 76 Eintragungen entfallen 66 auf Ehrenbreitstein, 5 Familien auf Horchheim, drei auf Pfaffendorf und je eine auf Arenberg und Urbar. Arzheim, Neudorf und Niederberg sind protestantisch zu dieser Zeit nicht besiedelt. Dafür ist Ehrenbreitstein mit 86,8 Prozent der Anteile eindeutig zum Zentrum der evangelischen Gemeindetätigkeit aufgestiegen. Auch die berufliche Differenzierung der einzelnen Gemeindeglieder hat zugenommen. Neben Handwerkern nehmen Beamte vom Justizsenat und von der Koblenzer Regierung - sekundiert von der Post - wieder zu. Vor allem aber beanspruchen jetzt Berufsgruppen aus dem militärischen Umfeld ihren Platz. Genannt werden Stallmeister, Bauschreiber, Magazinaufseher und Büchsenmacher. Endlich gehören auch aktive Militärgrade, zwei Feldwebel und drei Unteroffiziere, zur Gemeinde neben außer Dienst gestellten Offiziersrängen, vier Hauptleuten und einem Oberstleutnant. Die Festung bleibt für die evangelische Gemeinde nach wie vor präsent.
Ein völlig neues Bild gegenüber 1827 ergeben die Ehen. Von den 66 für Ehrenbreitstein eingetragenen Evangelischen sind zwei ledig und 5 Personen verwitwet. Von den übrigen 59 Verheirateten haben nur 17 (28,8%) evangelische Ehefrauen, die übrigen 42 (71,2%) nichtevangelische, die im folgenden als katholisch angenommen werden. Es sind jetzt also die evangelischen Männer, die in katholische Familien einheiraten und in 31 Fällen ihre Kinder auch katholisch erziehen lassen. Nur in 11 Familien werden die Kinder evangelisch erzogen, vor allem bei Angehörigen des Militärs (vier Fälle) und bei öffentlichen Bediensteten (drei Fälle). Ob bei diesen Familien Rücksichten auf die Berufe der Männer eine Rolle gespielt haben, läßt sich kaum sagen. Die starke konfessionelle Durchmischung deutet aber an, daß in den knapp zweieinhalb Jahrzehnten seit 1827 die Ehen evangelischer Zuwanderer in verstärktem Maße erst in der Gemeinde geschlossen worden sind; und diese Zuwanderer waren ledig. Sie brachten keine Familien mehr mit. Die Mischung von Fluktuation und Seßhaftwerdung, die die Zusammensetzung der Gemeinde noch im 20. Jahrhundert weitgehend bestimmt, ist um 1850 erstmals deutlich erkennbar. Spätestens seit dieser Zeit kann bezüglich des Siedlungsverhaltens von einer ortsfesten evangelischen Gemeinde in Ehrenbreitstein und den Orten der Bürgermeisterei gesprochen werden. In dieser Gruppe der seßhaft Gewordenen sind auch fünf Personen namhaft zu machen, die bereits in der Liste von 1827 genannt worden sind. Ohne die Zahlen der Evangelischen in der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein, die Pfarrer Lohmann in seiner 1924 erschienenen Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum der Kirchengemeinde nennt, bestätigen oder widerlegen zu können, seien sie der Vollständigkeit halber hier noch aufgeführt. Es waren 1850: 217 Seelen; 1855: 305 Seelen und 1862: 393 Seelen.
Quelle: 1899 -1999. Festschrift der Evangelischen Kirchengemeinde Koblenz-Pfaffendorf aus Anlass des 100. Jahrestages ihrer Gründung zum 1. Oktober 1899